Gildea gab zu Protokoll: "Angesichts dessen, dass Kramer seit sechs Monaten nicht mehr mit der Band zusammen gespielt hat und es an verfügbarer Zeit für Proben vor den kommenden (Grammy-) Performances mangelt, hat Kramer keinen alternativen Handlungsweg gefunden, der die Geschäftsinteressen der Band schützt. Daher wird hiermit angeordnet, dass die Forderung des Klägers nach Unterlassungsanspruch abgelehnt wird."
Kramer (Foto 2.v.r.) war, obwohl AEROSMITH nicht mit ihm auftreten wollen, nach Los Angeles gereist, um vor der Grammy-Verleihung mit den Hardrockern zu proben. Von der Reaktion seiner Bandkollegen zeigt sich der Drummer enttäuscht: "Als ich zur Probe kam, wurde ich von zwei Sicherheitsleuten in Empfang genommen, die mir den Eintritt verwehrten." Über die Entscheidung des Richters lässt der Schlagzeuger verlauten: "Auch wenn ich vom Rechtsspruch des Richters extrem enttäuscht bin, respektiere ich ihn."