Gema klagt gegen OpenAI
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14.11.2024, 10:55

Gema klagt gegen OpenAI

Die Gema zieht wegen der unrechtmäßigen Verwendung von urheberrechtlich geschützten Songtexten gegen OpenAI vor Gericht.

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OpenAI habe ihren Chatbot ChatGPT der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema zufolge mit urheberrechtlich geschützten Lyrics gefüttert. Dafür habe die Firma allerdings keine Lizenz erworben. Daher klagte die Gema am 13. November beim Landgericht München gegen die US-Muttergesellschaft OpenAI sowie gegen OpenAI Ireland, die die Chatbots in Europa betreibt.

Im September erst hatte die Gema ein Lizenmodell für generative Künstliche Intelligenz präsentiert. Deren Ziel ist "die faire Beteiligung von Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden". Gema-CEO Dr. Tobias Holzmüller kommentierte: "Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme. Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten."

Mit ihrer Klage will die Verwertungsgesellschaft verdeutlichen, "dass OpenAI systematisch das Repertoire der Gema verwendet, um seine Systeme zu trainieren. (...) Bei der Eingabe einfacher Prompts gibt der Chatbot die Originaltexte der Songs wieder, mit denen das System offensichtlich trainiert worden ist", heißt es in der Pressemeldung der Gema. Somit "bedient sich OpenAI systematisch unter bewusster Inkaufnahme von Urheberrechtsverletzungen an den Inhalten der Urheberinnen und Urheber. Eine gerechte Entlohnung wird so umgangen."

Die Klage werde von zahlreichen deutschen Musiker:innen und Musikverlagen unterstützt. "Ihre Songtexte wurden nachweislich durch den Chatbot verwertet", heißt es. "Eine Vergütung haben sie dafür nicht erhalten."

Statement von OpenAI

Von einem OpenAI-Unternehmenssprecher erreichte uns inzwischen folgendes Statement:

"Wir prüfen die Vorwürfe. Wir respektieren die Rechte von Urhebern und Inhaltseigentümern und glauben, dass sie von der KI-Technologie profitieren sollten. Wir führen produktive Gespräche mit vielen Urhebern und Handelsorganisationen auf der ganzen Welt und arbeiten gemeinsam daran, ihre Bedenken besser zu verstehen. Wir sind optimistisch, dass wir weiterhin Wege zur Zusammenarbeit finden werden."

Weitere Hintergründe:

OpenAI bietet Rechteinhabern die Möglichkeit, die Verwendung ihrer Inhalte für Trainingszwecke abzulehnen oder OpenAI zu benachrichtigen, wenn ein mutmaßlicher Verstoß vorliegt. Zusätzlich zu den bestehenden Tools und Prozessen arbeitet OpenAI gemeinsam mit Urhebern und Inhaltseigentümern an der Entwicklung eines Tools, mit dem Urheber und Inhaltseigentümer OpenAI mitteilen können, woran sie Rechte besitzen, und angeben können, wie ihre Werke in die Forschung und im Training für maschinelles Lernen einbezogen oder ausgeschlossen werden sollen. Zusätzlich plant OpenAI die Einführung ergänzender Auswahlmöglichkeiten und Funktionen.