Die Gema zieht wegen der unrechtmäßigen Verwendung von urheberrechtlich geschützten Songtexten gegen OpenAI vor Gericht.
OpenAI habe ihren Chatbot ChatGPT der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema zufolge mit urheberrechtlich geschützten Lyrics gefüttert. Dafür habe die Firma allerdings keine Lizenz erworben. Daher klagte die Gema am 13. November beim Landgericht München gegen die US-Muttergesellschaft OpenAI sowie gegen OpenAI Ireland, die die Chatbots in Europa betreibt.
Im September erst hatte die Gema ein Lizenmodell für generative Künstliche Intelligenz präsentiert. Deren Ziel ist "die faire Beteiligung von Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden". Gema-CEO Dr. Tobias Holzmüller kommentierte: "Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme. Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten."
Mit ihrer Klage will die Verwertungsgesellschaft verdeutlichen, "dass OpenAI systematisch das Repertoire der Gema verwendet, um seine Systeme zu trainieren. (...) Bei der Eingabe einfacher Prompts gibt der Chatbot die Originaltexte der Songs wieder, mit denen das System offensichtlich trainiert worden ist", heißt es in der Pressemeldung der Gema. Somit "bedient sich OpenAI systematisch unter bewusster Inkaufnahme von Urheberrechtsverletzungen an den Inhalten der Urheberinnen und Urheber. Eine gerechte Entlohnung wird so umgangen."
Die Klage werde von zahlreichen deutschen Musiker:innen und Musikverlagen unterstützt. "Ihre Songtexte wurden nachweislich durch den Chatbot verwertet", heißt es. "Eine Vergütung haben sie dafür nicht erhalten."